Allgemeine Hinweise
Bei einem Datenbezug kommen neben den Bearbeitungskosten auch kantonale und kommunale Gebühren zur Verrechnung. Massgebend ist dabei die
- Kantonale Verordnung über die Erhebung von Gebühren für den Bezug von Daten der amtlichen Vermessung vom 01.10.1996 (bGS 213.321.2)
Der Datenbezug erfolgt über die Nachführungsgeometer. Standardprodukte lassen sich direkt per E-Mail bei der jeweiligen Ausgabestelle bestellen.
Weitere Informationen über das Kantonale Portal amtliche Vermessung.
