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Allgemeine Hinweise

 

 

Bei einem Datenbezug kommen neben den Bearbeitungskosten auch kantonale und kommunale Gebühren zur Verrechnung. Massgebend ist dabei die

- Kantonale Verordnung über die Erhebung von Gebühren für den Bezug von Daten der amtlichen Vermessung vom 01.10.1996 (bGS 213.321.2)

 
Der Datenbezug erfolgt über die Nachführungsgeometer. Standardprodukte lassen sich direkt per E-Mail bei der jeweiligen Ausgabestelle bestellen. 

 

Weitere Informationen über das Kantonale Portal amtliche Vermessung.

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