Gemeindeingenieurwesen - Baulandumlegung
Vielfach sind eingezonte Grundstücke für sich allein nicht überbaubar, weil sie wegen ungünstiger Form und/oder fehlender Erschliessung nicht baureif sind. Mit der Landumlegung sieht das St. Gallische Baugesetz ein Instrument vor, um diesem Problem zu begegnen.
Die Baulandumlegung legt klare Grundsätze und eine ausgewogene Verfahrensordnung fest. Damit lassen sich unbeabsichtigte Auswirkungen auf einzelne Grundstücke vermeiden und gut nutzbare neue Parzellen bilden.


