Bauvermessung
Bauvermessung garantiert und kontrolliert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände und Bauhöhen eingehalten werden.
Vor Baubeginn werden die Visiere abgesteckt und kontrolliert. Sie zeigen den Interessierten, wo das geplante Gebäude entsteht und wie hoch es wird. Nach Abschluss der Aushubarbeiten wird die Geometrie der zu erstellenden Bauten abgesteckt oder kontrolliert. Bei der Schnurgerüstangabe werden auf Holzdielen die Fluchten der Gebäudehauptkanten versichert. Ausgehend von diesen Punkten kann das Schnurgerüst zum Platzieren der Schalungen gespannt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die fertigen Bauten den neuesten Weisungen von Bund, Kanton und Gemeinde entsprechend aufgenommen und ihre Lage auf den Grundbuchplan übertragen. Die Aufnahme fertiggestellter Bauten ist Teil der amtlichen Vermessung.
Mit der Überwachung von Baugruben und benachbarten Bauten während der Bauzeit wird ein sich abzeichnender Schaden frühzeitig erkannt. Damit rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden können.
Grundbuchplan mit unbebautem Grundstück und Bild derselben Parzelle mit rot eingezeichnetem, neuen Gebäude |
![]() Schnurgerüstangabe |


