Amtliche Vermessung (AV)
Die amtliche Vermessung des Kantons St.Gallen steht für das ganze Kantonsgebiet von 1951 km2 in verschiedenen Massstäben zur Verfügung. Pläne und Daten sind öffentlich zugänglich.
Was liefert die amtliche Vermessung?
Erneuerungsprogramm
Die amtliche Vermessung des Kantons St.Gallen wird zur Zeit nach den heute gültigen Vorschriften von Bund und Kanton umfassend erneuert. Das Erneuerungsprogramm dauert etwa bis zum Jahre 2005. In der Zwischenzeit müssen unterschiedliche Qualitäts-Standards der Daten und Pläne in Kauf genommen werden. Über das gesamte Kantonsgebiet stehen jedoch mindestens Pläne zur Verfügung. Über die Bestände von provisorisch digitalisierten oder bereits definitiv gerechneten Daten gibt der zuständige Nachführungsgeometer gerne Auskunft.
Auskunft über den Stand der Erneuerung finden Sie auf der Webseite des Vermessungsamtes des Kantons St.Gallen.
Pläne und Daten sind öffentlich zugänglich. Es werden grundsätzlich nebst den Bearbeitungskosten auch Gebühren in Rechnung gestellt. Massgebend ist dabei die kantonale Verordnung zum Gesetz über die amtliche Vermessung vom 15. Januar 1996 und der Gebührentarif für die amtliche Vermessung vom 15. Februar 2000. Der Plan- und Datenbezug erfolgt über die Nachführungsgeometer.

