Gemeindeingenieurwesen - Ortsplanung
«Die politische Gemeinde stellt durch die Ortsplanung die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedlung und die bauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sicher.»

- Ausschnitt aus dem Zonenplan Jonschwil
Diese Formulierung in Art. 4 des st.gallischen Baugesetzes definiert die umfassende ortsplanerische Aufgabe einer Gemeinde.
Die Aufgaben werden gelöst durch den Erlass von:
• Baureglementen
• Zonenplänen
• Überbauungsplänen
• Gestaltungsplänen
• Schutzverordnungen