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Gemeindeingenieurwesen - Ortsplanung

«Die politische Gemeinde stellt durch die Ortsplanung die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedlung und die bauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sicher.»


Ausschnitt aus dem Zonenplan Jonschwil

Diese Formulierung in Art. 4 des st.gallischen Baugesetzes definiert die umfassende ortsplanerische Aufgabe einer Gemeinde.

Die Aufgaben werden gelöst durch den Erlass von:

 • Baureglementen
 • Zonenplänen 
 • Überbauungsplänen 
 • Gestaltungsplänen 
 • Schutzverordnungen

 

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