Gemeindeingenieurwesen - Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 regelt den Schutz von Menschen, Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen und den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.
Für Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In unserem Tätigkeitsbereich handelt es sich dabei i.d.R. um Vorhaben (wie z.B. Kiesabbau, Deponien), welche insbesondere in nachfolgenden Bereichen Auswirkungen haben:
• Verkehr
• Lärm
• Erschütterungen
• Luftreinhaltung
• Boden
• Wasser
Illustrationen aus dem Umweltverträglichkeitsbericht Wigarten (Ronwil, Waldkirch) der J. Manser AG mit Darstellung der NO2-Immission im untersuchten Gebiet.

