Niveaupunktbestimmung
Welche Gebäudehöhe darf ein Neubau erreichen? Was auf den ersten Blick einfach klingt und in den Baureglementen klar definiert ist, stellt Bauherrschaften in der Praxis oft vor Herausforderungen. Der entscheidende Punkt ist nicht die Höhe des Gebäudes selbst, sondern der Ausgangspunkt für deren Berechnung: der sogenannte Niveaupunkt. Mit einer präzisen Niveaupunktbestimmung und Niveaupunktbestätigung schaffen wir die verlässliche Grundlage für die Ermittlung der zulässigen Gebäudehöhe – und sorgen für Klarheit und Sicherheit im gesamten Bauprozess.
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Präzise Niveaupunktbestimmung für Ihre Bauplanung
Die Bestimmung des Niveaupunkts ist ein zentraler Bestandteil jeder Baueingabe. Sie beeinflusst direkt, wie hoch ein Gebäude realisiert werden darf – und ist damit entscheidend für die Projektplanung und Bewilligungsfähigkeit.
Unsere Spezialist:innen bei GEOINFO kombinieren modernste Vermessungstechnologie mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung:
- Einsatz hochpräziser Vermessungssensoren
- Analyse historischer Grundlagen wie Höhenkurvenpläne und Bauakten
- Berücksichtigung bestehender Überbauungen und Geländeentwicklungen
Gerade in Zeiten der Verdichtung im Siedlungsgebiet wird die Bestimmung des ursprünglichen, gewachsenen Terrains zunehmend komplex. Wir verfügen über das notwendige Know-how, um auch in dicht bebauten Gebieten den korrekten Niveaupunkt zuverlässig zu ermitteln.
Das Ergebnis: Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Schutz vor langwierigen Verzögerungen durch Einsprachen.
Unsere Dienstleistungen
- Analyse des bestehenden Terrains und Abgrenzung zum natürlich gewachsenen Gelände
- Präzise Vermessung der Niveaupunkthöhe bzw. relevanter Referenzpunkte
- Einbezug historischer Grundlagen (z. B. Höhenkurvenpläne, Bauakten)
- Rechnerische Interpolation der Niveaupunkte
- Erstellung einer offiziellen Niveaupunktbestätigung
Ihre Vorteile
- Klare Grundlage für die Bestimmung der Gebäudehöhe
- Rechtssicherheit bei der Baueingabe
- Verlässliche Dokumentation durch eine unabhängige Fachstelle
- Minimierung von Risiken und langwierigen Verzögerungen durch Einsprachen im Bewilligungsverfahren